Mein Recht auf Umgang: Alle 14 Tage am Wochenende oder Wechselmodell?

Wenige Angelegenheiten werden so emotional geführt wie der zu regelnde Umgang mit den gemeinsamen Kindern. Die Angst der Eltern, ihre Kinder zu verlieren und das infolge der Trennung nicht mehr vorhandene Vertrauen zum anderen Elternteil, führen oftmals dazu, dass die Vorstellungen zum Umgang sich nicht mehr an den Bedürfnissen der Kinder orientieren.
Vielmehr wird intuitiv und meist unbewusst das eigene Interesse, nämlich Abstand vom Partner, in den Vordergrund gestellt. Sodann wird schnell auf die bekannte Regelung „alle 14 Tage am Wochenende“ zurückgegriffen, ohne zu reflektieren, ob das für die bisherige Familie tatsächlich eine angemessene Regelung darstellt.
Dabei wird verkannt, dass der Umgang in erster Linie dem Kindeswohl Rechnung zu tragen hat. Wurde das Kind vor der Trennung viel von beiden Elternteilen betreut, ist es für das Kind katastrophal, einen Elternteil fortan nur noch alle 14 Tage am Wochenende sehen zu dürfen. Gleichermaßen ist es für ein Kind, das noch sehr jung ist und bislang überwiegend von einem Elternteil betreut wurde, überfordernd, wenn es fortan ein ganzes Wochenenden von seiner Hauptbezugsperson getrennt sein soll.
Entgegen einer weit verbreitete Meinung ist die Regelung „alle 14 Tage am Wochenende“ nicht gesetzlich geregelt, sondern stellt allenfalls eine Orientierungshilfe dar. Der Umfang richtet sich vielmehr nach den Bedürfnissen des Kindes, der Bindung zum umgangsberechtigten Elternteil sowie den weiteren individuellen Umständen wie z.B. auch die Entfernung der Wohnorte.

Es ist für alle Beteiligten, insbesondere für die Kinder, besser, wenn die Eltern einvernehmlich eine Umgangsregelung finden. Angesichts einer Trennung kann dies aber Schwierigkeiten bereiten. Es ist dann nicht der richtige Weg, gänzlich auf sein Umgangsrecht zu verzichten oder sich mit einem geringen Maß zufrieden zu geben, da Ihr Kind, das ohnehin fortan ohne Sie durch den Alltag zu gehen hat, Sie vermisst und Sie als weiteren Elternteil braucht, um die Trennung zu verarbeiten.
Erzielen Sie beim Jugendamt oder einer anderen Erziehungsberatungsstelle mit dem anderen Elternteil keine einvernehmliche Umgangsregelung, sollten wir Ihre Situation besprechen und erörtern ob ein Gerichtsverfahren sinnvoll ist, damit keine Entfremdung zwischen Ihnen und Ihren Kindern eintritt.

Bild von StockSnap auf Pixabay