Kinder.
Sorgerecht
Nach einer Trennung liegt das Wohl der gemeinsamen Kinder jedem Elternteil am Herzen. Allerdings bestehen oftmals zwischen den Eltern unterschiedliche Vorstellungen, wie dem am besten gedient ist. Wo sollen die Kinder künftig wohnen, auf welche Schule, welchen Kindergarten sollen sie gehen, oder wie gestaltet sich die religiöse Erziehung? Waren Eltern während ihres Zusammenlebens noch bemüht und dazu in der Lage, Kompromisse zu finden, ist dies nach einer Trennung zumeist nicht mehr möglich.
Bei einem solchen Konflikt sollte zunächst immer das Jugendamt oder die Erziehungsberatungsstelle kontaktiert werden. Oftmals fällt es leichter, unter der Moderation eines neutralen Dritten, eine Lösung zu finden. Auf jeden Fall ist es für das Kind immer besser.
Manchmal lässt sich aber auch dort keine Lösung finden, so dass dann die Hilfe des Familiengerichtes in Anspruch zu nehmen ist. Auch wenn Sie für diese Verfahren keinen Anwalt benötigen, so sollten Sie dennoch darüber nachdenken, zumindest vorab anwaltlichen Rat einzuholen. Sie werden zum Gerichtstermin sehr aufgeregt sein und emotional reagieren. In einem solchen Gemütszustand kann man nur selten gute Entscheidungen treffen. Im Übrigen wissen Sie im Zweifel nicht, was von Ihnen in einem Sorgerechtsverfahren überhaupt erwartet wird. Das sind meiner Meinung nach zwei sehr gute Gründe, ein solches Verfahren mit anwaltlicher Unterstützung zu führen. Zum einen kann ich Sie darauf vorbereiten, zum anderen begleite ich Sie und bewahre den kühlen Kopf für Sie.
Noch gravierender ist die Situation natürlich, wenn man Ihnen gegenüber die Ansicht vertritt, Sie könnten nicht mehr ausreichend für Ihr Kind sorgen. Die Inobhutnahme des eigenen Kindes durch das Jugendamt ist äußerst belastend. Holen Sie sich in diesem Fall auf jeden Fall Hilfe. Wenn Sie möchten, rufen Sie mich an und erzählen mir Ihre Geschichte.
Kinder.
Sorgerecht
Nach einer Trennung liegt das Wohl der gemeinsamen Kinder jedem Elternteil am Herzen. Allerdings bestehen oftmals zwischen den Eltern unterschiedliche Vorstellungen, wie dem am besten gedient ist. Wo sollen die Kinder künftig wohnen, auf welche Schule, welchen Kindergarten sollen sie gehen, oder wie gestaltet sich die religiöse Erziehung? Waren Eltern während ihres Zusammenlebens noch bemüht und dazu in der Lage, Kompromisse zu finden, ist dies nach einer Trennung zumeist nicht mehr möglich.
Bei einem solchen Konflikt sollte zunächst immer das Jugendamt oder die Erziehungsberatungsstelle kontaktiert werden. Oftmals fällt es leichter, unter der Moderation eines neutralen Dritten, eine Lösung zu finden. Auf jeden Fall ist es für das Kind immer besser.
Manchmal lässt sich aber auch dort keine Lösung finden, so dass dann die Hilfe des Familiengerichtes in Anspruch zu nehmen ist. Auch wenn Sie für diese Verfahren keinen Anwalt benötigen, so sollten Sie dennoch darüber nachdenken, zumindest vorab anwaltlichen Rat einzuholen. Sie werden zum Gerichtstermin sehr aufgeregt sein und emotional reagieren. In einem solchen Gemütszustand kann man nur selten gute Entscheidungen treffen. Im Übrigen wissen Sie im Zweifel nicht, was von Ihnen in einem Sorgerechtsverfahren überhaupt erwartet wird. Das sind meiner Meinung nach zwei sehr gute Gründe, ein solches Verfahren mit anwaltlicher Unterstützung zu führen. Zum einen kann ich Sie darauf vorbereiten, zum anderen begleite ich Sie und bewahre den kühlen Kopf für Sie.
Noch gravierender ist die Situation natürlich, wenn man Ihnen gegenüber die Ansicht vertritt, Sie könnten nicht mehr ausreichend für Ihr Kind sorgen. Die Inobhutnahme des eigenen Kindes durch das Jugendamt ist äußerst belastend. Holen Sie sich in diesem Fall auf jeden Fall Hilfe. Wenn Sie möchten, rufen Sie mich an und erzählen mir Ihre Geschichte.
Umgangsrecht
Während sich das Sorgerecht mit den wesentlichen Belangen des Kindes befasst, betrifft das Umgangsrecht das Recht, sein Kind zu sehen und mit ihm Zeit zu verbringen. Dies ist nach der Trennung der Eltern oft ein wesentlicher Streitpunkt und für die Kinder umso gravierender, da sie bis zu der Trennung mit beiden Elternteilen viel Zeit verbracht haben.
Hier gilt natürlich auch, dass eine beim Jugendamt oder bei der Erziehungsberatungsstelle außergerichtlich erarbeitete Umgangsvereinbarung wünschenswert ist. Allerdings ist dies wegen des angespannten Elternkonfliktes vielfach nicht möglich. Zudem ist die Zeit im Auge zu behalten. Finden nur geringe oder gar keine Umgangskontakte statt, kann dies zu einer Entfremdung zwischen Kind und nicht betreuendem Elternteil führen, die immer vermieden werden sollte.
Vielfach wird mittlerweile auch die Betreuung im Wechselmodell gewünscht. Dies bedeutet, dass das Kind von beiden Elternteilen zu gleichen Teilen betreut wird. Ob eine Betreuung im Residenz- oder im Wechselmodell für Kinder besser ist, lässt sich meiner Ansicht nach nicht pauschal sagen. Es kommt vielmehr auf die Bedürfnisse des Kindes und die individuellen familiären Umstände an.
Umgangsrecht
Während sich das Sorgerecht mit den wesentlichen Belangen des Kindes befasst, betrifft das Umgangsrecht das Recht, sein Kind zu sehen und mit ihm Zeit zu verbringen. Dies ist nach der Trennung der Eltern oft ein wesentlicher Streitpunkt und für die Kinder umso gravierender, da sie bis zu der Trennung mit beiden Elternteilen viel Zeit verbracht haben.
Hier gilt natürlich auch, dass eine beim Jugendamt oder bei der Erziehungsberatungsstelle außergerichtlich erarbeitete Umgangsvereinbarung wünschenswert ist. Allerdings ist dies wegen des angespannten Elternkonfliktes vielfach nicht möglich. Zudem ist die Zeit im Auge zu behalten. Finden nur geringe oder gar keine Umgangskontakte statt, kann dies zu einer Entfremdung zwischen Kind und nicht betreuendem Elternteil führen, die immer vermieden werden sollte.
Vielfach wird mittlerweile auch die Betreuung im Wechselmodell gewünscht. Dies bedeutet, dass das Kind von beiden Elternteilen zu gleichen Teilen betreut wird. Ob eine Betreuung im Residenz- oder im Wechselmodell für Kinder besser ist, lässt sich meiner Ansicht nach nicht pauschal sagen. Es kommt vielmehr auf die Bedürfnisse des Kindes und die individuellen familiären Umstände an.
Unterhalt
Leben die Eltern voneinander getrennt, ist zudem die Unterhaltspflicht gegenüber dem minderjährigen Kind zu klären. Neben den konkreten Einkommensverhältnissen ist relevant, wie die Eltern ihr Kind betreuen. So ist die Höhe des zu zahlenden Unterhaltes beim Wechselmodell geringer als beim Residenzmodell.
Mit der Volljährigkeit des Kindes bedarf dieses keiner Betreuung mehr, so dass nunmehr beide Eltern dazu verpflichtet sind, Unterhalt zu zahlen. Hier ergeben sich öfter Probleme bei abgebrochenen Ausbildungen, Wechseln von Studiengängen oder äußerst langen Ausbildungszeiten.
Unterhalt
Leben die Eltern voneinander getrennt, ist zudem die Unterhaltspflicht gegenüber dem minderjährigen Kind zu klären. Neben den konkreten Einkommensverhältnissen ist relevant, wie die Eltern ihr Kind betreuen. So ist die Höhe des zu zahlenden Unterhaltes beim Wechselmodell geringer als beim Residenzmodell.
Mit der Volljährigkeit des Kindes bedarf dieses keiner Betreuung mehr, so dass nunmehr beide Eltern dazu verpflichtet sind, Unterhalt zu zahlen. Hier ergeben sich öfter Probleme bei abgebrochenen Ausbildungen, Wechseln von Studiengängen oder äußerst langen Ausbildungszeiten.