Was muss ich bei der Trennung beachten?
Muss ich meine Trennung für das Trennungsjahr anmelden?
Ihr Entschluss steht fest: Sie wollen Ihre Ehe beenden und müssen es dem anderen Ehegatten nunmehr mitteilen. Leichter gesagt als getan. Welchen Weg Sie wählen, um die Trennung auszusprechen, hängt sehr von Ihrer häuslichen Situation ab. Entweder Sie suchen das direkte Gespräch mit Ihrem Partner oder wählen – zum Beispiel aus Angst vor Konfrontation – einen anderen Weg. Im letzteren Fall sollten Sie unbedingt vorab das Gespräch mit einem Anwalt suchen, damit Sie keine Fehler machen und Ihre rechtliche Position stärken.
Entscheidend ist das Datum der Trennung
Der Tag, an dem Sie Ihrem Partner Ihren Trennungsentschluss mitteilen, ist sehr wichtig. Dieser setzt das Trennungsjahr in Gang, dessen Ablauf Voraussetzung für die Scheidung ist. Die Trennung an sich muss aber keiner Behörde o.ä. mitgeteilt werden. Im Scheidungsverfahren müssen lediglich beide Ehegatten das Trennungsdatum bestätigen.
Und hier kommt das Problem: Sie haben zwar Ihrem Partner gegenüber die Trennung ausgesprochen, aber diese wegen der Kinder zunächst nicht gelebt. Zudem ist die Situation zwischen Ihnen eskaliert und Sie streiten sich über Unterhalt und so einiges mehr. In diesen Fällen hat einer der Ehegatten ein Interesse daran, die Scheidung hinauszuzögern. Das Bestreiten des Trennungsdatums ist dafür ein probates Mittel. Können Sie keine „Trennung von Bett und Tisch“ nachweisen, wird Ihr Scheidungsantrag vom Gericht als verfrüht abgewiesen werden. Dies ist nicht nur wegen der Kosten, die Sie tragen müssen, ärgerlich.
Wenn Ihr Entschluss zur Trennung feststeht, sollten Sie diesen auch umsetzen. Sie sollten sich aber bereits vorab über Ihre Rechte und Pflichten informiert und Ihren Auszug oder zumindest das Leben der Trennung geplant haben.
Sollten Sie jedoch Zweifel an einer Trennung haben, ist eventuell eine Eheberatung der richtige Weg.